Pellet-Förderung 2024

Erstellt von Biomassehof Achental, DEPI |

Auch weiterhin beim Einbau von neuen Pellet-Heizungen sparen.

Endverbraucher aufgepasst! Auch 2024 können Förderungen für den Einbau neuer Pelletheizungen beantragt werden.

Der Einbau eines Pelletkessels wird mit 30 % bezuschusst. Für den Austausch einer funktionstüchtigen Kohle-, Öl-, oder Gasetagenheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung können Eigentümer zusätzliche 20 % Bonus unter der Voraussetzung erhalten, dass die Pelletheizung mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe kombiniert wird. Diese, zeitlich angesetzte Staffelung, können auf der Webseite der DEPI eingesehen werden. www.depi.de/foerderprogramme

Zu den beiden bereits aufgeführten Bezuschussungsmöglichkeiten erhalten selbstnutzende Eigentümer für den Einbau besonders emissionsarmer Pelletkessel mit < 2,5 mg/m³ pauschal noch 2.500 € Zuschuss. Eine soziale Förderung von zusätzlichen 30 % können Eigentümer mit dem Einkommensbonus erhalten. Dieser greift bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von insgesamt bis zu 40.000 € im Jahr. Die klimaneutralen und nachhaltigen Pelletheizungen werden also auch im neuen Jahr attraktiv gefördert.

Die Fördersätze sind kumulierbar, jedoch auf max. 70% pro Anlage festgelegt. So beträgt die neue Höchstgrenze für förderfähige Kosten bei Wohngebäuden nun 30.000 €,- bei einer Wohneinheit, 15.000 €,- bei zwei bis sechs Wohneinheiten oder 8.000 €,- ab sieben Wohneinheiten.

Förderfähige Kosten sind unter anderem Anschaffungskosten (Biomasseheizkessel, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, ...), fachgerechte Planung und Baubegleitung, die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).

Sie können bereits jetzt förderfähige Vorhaben für den Heizungstausch (mit Ausnahme der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) in Angriff nehmen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden, sofern das Vorhaben bis zum 31. August 2024 begonnen wurde. Eine vorübergehende Übergangsregelung erlaubt die nachträgliche Antragstellung für den Heizungstausch, nachdem das Vorhaben begonnen wurde. Das bedeutet, dass der Heizungstausch direkt beauftragt, gestartet und abgeschlossen werden kann. Nähere Infos und FAQs unter: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)

Förderinfos und Beispielrechnung siehe Fotos! 

EN Plus
Merkliste
Zum Anfrageformular