Union und SPD haben die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG), Nachfolger des GEG, sowie die dazugehörigen FAQ veröffentlicht. Geplant ist die 65-Prozent-Erneuerbaren-Nutzungspflicht abzuschaffen. An ihre Stelle soll eine Ausweitung der Biobrennstoffquote von 10 Prozent auf alle seit 2024 neu installierten Öl- und Gaskessel treten. Flankierend soll es ab 2028 auch für ältere Öl- und Gaskessel eine Biobrennstoffquote in Wohngebäuden geben, die bei einem Prozent startet. Somit hängt es u.a. vom Erhöhungspfad dieser Quoten ab, wie sehr sich ein Heizungstausch zu EE-Wärme lohnen wird.
Die Beratungspflicht für Holzheizungen wird entfallen. Die BEG-Förderung soll bis mindestens 2029 sichergestellt und in Fördersystematik und -niveau nicht geändert werden – dafür wird sich der DEPV weiterhin einsetzen. Bis Ostern soll ein Entwurf zum GMG vorliegen, der anschließend im Bundestag beschlossen werden und vor dem 01.07.2026 in Kraft treten soll.


