BEG-Änderung im Hauruckverfahren

Erstellt von DEPI |

Änderungen an der gesamten BEG-Förderung.

Innerhalb von zwei Tagen hat die Bundesregierung erhebliche Änderungen an der gesamten BEG-Förderung angekündigt und beschlossen. Die neuen Förderbedingungen sehen u. a. Folgendes vor:

  • Degressive Förderkürzung:
    • Die förderfähigen Kosten sinken zum Neustart einmalig auf 28.000 Euro, danach alle 6 Monate um 750 Euro. 2045 gibt es dann rechnerisch keine Förderung mehr.
    • Der Klimageschwindigkeits-Bonus von aktuell 20 Prozent wird innerhalb von zwei Jahren in fünf Schritten (jeweils um 4 Prozentpunkte) auf Null abgesenkt.
    • Der Emissionsminderungs-Zuschlag über 2.500 Euro für besonders saubere Holzheizungen soll entfallen.

  • Neue und höhere Boni für:
    • Gebäudeeigentümer mit niedrigem Einkommen und/oder Kindern
    • Gebäude mit besonders hohem Energiebedarf

Seit Mittwochnachmittag ist das Antragsportal der KfW geschlossen. Bis jetzt gilt:

  • Förderberechtigte mit gültiger Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. Technischem Projektberichte (TPB) können noch bis 20.07. Anträge zu den bisherigen Konditionen bei KfW bzw. BAFA stellen.
  • Alte TPB beim BAFA verlieren am 21.07. ihre Gültigkeit. BzA bei der KfW sind noch länger gültig, jedoch greifen ab 21.07. dann die neuen Förderbedingungen.
  • Neue BzA/TPB können erst wieder ab 21.07. erstellt werden. 

Die Förderung eines Heizungstauschs von EE-Technologie zu EE-Technologie (z. B. von alter Pelletheizung zu neuer Pelletheizung) wird erst ab 01.01.2027 beschränkt.

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